wirtschaftsfriedliche Verbände

wirtschaftsfriedliche Verbände
wirtschaftsfriedliche Verbände,
 
von Unternehmern unterstützte Arbeitnehmervereinigungen, die auch als »gelbe Gewerkschaften« bezeichnet werden. Wirtschaftsfriedliche Verbände entstanden z. B. in Form der Werkvereine in Frankreich (seit 1899/1900) und Deutschland (1905), aber auch in anderen Ländern (Schweiz, Österreich, Großbritannien, USA). In Deutschland schließen sie an Traditionen paternalistische (Fabrikvereine), christliche und nationale Arbeitervereine (»vaterländische Arbeitervereine«) an, finden aber auch Vorläufer in Arbeitswilligen- und Streikbrecherorganisationen. Ihre Gründung (zum Teil in Reaktion auf Arbeitskämpfe) erfolgte mit einer Frontstellung gegen die Gewerkschaften und die Sozialdemokratie, was bereits durch Verbindungen zum Reichsbund gegen die Sozialdemokratie (gegründet 1904) deutlich wurde. Formaler oder faktischer Verzicht auf das Streikrecht, betriebs- beziehungsweise unternehmensbezogene Organisationsform, finanzielle und organisatorische Abhängigkeit von Unternehmen sowie (unterschiedlich ausgeprägt) nationalistische Ausrichtung kennzeichneten die wirtschaftsfriedlichen Verbände. Organisationsschwerpunkt der wirtschaftsfriedlichen Verbände, die 1913 fast 9 % der organisierten Arbeitnehmer erfassten, bildeten Großbetriebe (u. a. Siemens, Krupp, GHH, Röchling, MAN) in der Metall verarbeitenden Industrie, im Bergbau und in der chemischen Industrie. Die staatliche Anerkennung der Gewerkschaften im Hilfsdienstgesetz (1916) und die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Aufgabe direkter und indirekter Unterstützung der Werkvereine im Abkommen über die Zentralarbeitsgemeinschaft (Stinnes-Legien-Abkommen 1918) reduzierte ihre Bedeutung.
 
 
K. Mattheier: Die Gelben. Nat. Arbeiter zw. Wirtschaftsfrieden u. Streik (1973).

Universal-Lexikon. 2012.

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